Appell an die Geberländer der EU

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Unmissverständlicher Appell an die Europäischen Geberländer und rechtsverbindliche Aufforderung an Rumänien zur Einhaltung der universellen Menschenrechte in der Restitutionsfrage


Königsbrunn, den 09.03.2013


Die Regierung Ponta terrorisiert das fundamentale Recht auf Eigentum
Stopp der Milliardenförderung für Rumäniens Kleptokraten!


Vor dem Hintergrund, dass sich in Rumänien nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges ein verbrecherisches System die Häuser und Grundstücke fast aller Staatsbürger angeeignet hatte, von denen nur wenige nach dem Umsturz von 1989 den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben wurden, stellt die finanzielle Unterstützung Rumäniens durch die Europäische Union für die Steuerzahler der Hauptgeberländer eine ungeheuere Zumutung dar und dürfte nicht mehr fortgeführt werden, ohne dass Rumänien zuerst die Einhaltung des Menschenrechtes auf Eigentum durch umfassende Restitutionen widerrechtlich konfiszierter Immobilien unter Beweis stellt.

23 Jahre Schonzeit für die postkommunistischen Regierungen Rumäniens, um die endgültige Rückgabe gestohlener Gebäude und Grundstücke durchzuführen, sind mehr als genug! Eine Verlängerung um weitere Jahre und Jahrzehnte ist weder historisch zu begründen, noch politisch gerechtfertigt, noch wirtschaftlich erklärbar.

Nach offiziellen Schätzungen des US State Departments beträgt die Schadensumme, die allein durch die jährliche Steuerhinterziehung in Rumänien zustande kommt, 100 Milliarden Euro. Anstatt weiter Diebstahl an unseren Immobilien zu begehen, wäre die Regierung Rumäniens besser beraten, der Korruption und der mit ihr verbundenen Beraubung des rumänischen Volkes dadurch den Boden zu entziehen, dass sie den kriminellen Handel mit gestohlenen Immobilien unterbindet und für umfassende Rückgaben der Häuser und Grundstücke an die Opfer der Enteignungen und deren Nachkommen sorgt.

Die Handhabung der Restitutionsfrage durch alle rumänischen Regierungen während der 23 Jahre nach dem Fall des Kommunismus verraten unmissverständlich die Haltung der politischen Entscheidungsträger und ihre Entschlossenheit, millionenfaches Unrecht beizubehalten und sich eigene Anteile an der staatlichen Diebesbeute zu sichern. Ihre Weigerung, die konfiszierte Liegenschaften zurückzugeben, wird seitens der rumänischen Behörden mit allen nur erdenklichen Mitteln unterstützt: Vortäuschung falscher Tatsachen, Aktenvernichtung, bürokratische Hürden, Diskriminierung ausgewanderter Landsleute, Betrug, Grundbuchfälschungen, illegale Verkäufe, Erpressung von Verzichtserklärungen, etc..

Infolge eines solch destruktiven und respektlosen Umgangs mit Eigentum ist kein Unternehmen, kein Investor und keine Privatperson in Rumänien vor willkürlicher Enteignung durch den rumänischen Staat sicher, weil das fundamentale Recht auf Eigentum systematisch ausgehöhlt wird und nur Schutz erfährt, wenn es unrechtmäßig „erworben“ wurde.

Wie lange will die Welt diesem Treiben noch zusehen und die Verbrecher schützen? Wie lange noch sollen unsere Steuergelder nach Rumänien transferiert werden ohne gerechte Gegenleistung in der Restitutionsfrage?

Von den Europäischen Geberländern bezahlt der bundesdeutsche Steuerzahler alleine von 2014 bis 2020 in den EU-Haushalt 197.565 Millionen Euro ein; – also 197,56 Milliarden Euro! Rumänien erhält für den genannten Zeitraum von diesen Steuergeldern bis zu 43 Milliarden Euro EU-Förderungen. Wenn Rumänien keine 8 Milliarden Euro für die gestohlenen Immobillien aufbringen will, so wollen wir als europäische – und in der Mehrheit deutsche – Steuerzahler auch keine 43 Milliarden Euro EU Gelder für Rumänien aufbringen. Die Werte der EU, allen voran das Menschenrecht auf den Schutz des Eigentums, werden ansonsten durch die Unterstützung der rumänischen Korruption preisgegeben und verraten.

Wir Steuerzahler der EU Hauptgeberländer, – Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Österreich, Finnland, Luxemburg –, (in allen diesen Staaten leben Mitglieder des ResRo-Vereins) wollen mit unseren Steuergeldern nicht die eigene Enteignung via EU Strukturhilfe-Fonds in Höhe von 43 Milliarden Euro an ein Rumänien bezahlen, das im Gegenzug durch seine wechselnden Regierungen weder eine Rückgabe der gestohlenen Immobillien in natura zulassen möchte, noch 8 Milliarden Euro für die baldige Entschädigung aufbringen will, sondern die Wiedergutmachung der flächendeckenden Eigentumsdelikte des Staates auf unbestimmte Zeit hinauszögert. – Eine einfache Rechnung, die jedem Politiker im Wahljahr 2013 klar sein sollte!

Wie es um die Glaubwürdigkeit Rumäniens steht, mögen die folgenden Beispiele belegen:

• Rumänien hat das Friedensabkommen mit den Allierten Mächten von 1947 nicht respektiert. In diesem Abkommen hat sich Rumänien verpflichtet, die universellen Menschenrechte verbindlich einzuhalten und ein rechtsstaatliche Demokratie aufzubauen.

• Rumänien ist seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen seit seiner Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (ab 1955) nicht nachgekommen. Der Respekt des Privateigentums ist im Art. 17 der allgemeinen UNO Menschenrechtserklärung unmissverständlich verankert.

• Eben so wenig hält sich Rumänien an die Vorgaben der EU-Menschenrechtskonvention, die es 1994 unterzeichnete und bereits ab 1995 durch staatliche Verkäufe konfiszierter Immobilien aktiv sabotierte.

• Die EU Verfassung („Vertrag von Lissabon“) setzt die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der fundamentalen Menschenrechte durch die EU Mitgliedsländer voraus. In der Restitutionsfrage ist Rumänien weit davon entfernt, diesen Verpflichtungen nachzukommen.

• Die rumänische Regierung setzt sich sogar über die Vorgaben der Verfassung Rumäniens hinweg, wenn es um den Umgang mit widerrechtlich beschlagnahmten Immobilien geht. Unter solchen Rahmenbedingungen ist Rumänien weder als Rechtsstaat noch als vertrauenswürdiger Partner anzusehen, solange unsere unrechtmäßig, willkürlich und mit Gewalt enteigneten Immobillien weiterhin ohne vollständigen Schadenersatz enteignet bleiben.

Wir verlangen Gerechtigkeit und vollständige Wiedergutmachung eines historischen Verbrechens, begangen durch den rumänischen Staat und fortgeführt von der politischen Klasse sowohl vor als auch nach der Revolution von 1989. Andernfalls stellen wir die berechtigte Forderung, Rumänien als gescheiterten Staat („Failed State“) Osteuropas, sowohl aus der Gemeinschaft der EU, dem Europarat und den Vereinten Nationen hinauszubitten, da keine der verbindlichen Verträge seitens rumänischer Regierungen in Fragen der Restitution beschlagnahmten Eigentums eingehalten wurden.

Ein Beitritt Rumäniens in den Schengenraum ist unter diesen Umständen unvorstellbar. Die Europäische Union braucht keine Diebe, keine korrupten Regierungen und keinen Staat, der die demokratischen Spielregeln permanent missachtet, EU-Gelder veruntreut, die Rechtsstaatlichkeit vergewaltigt und sich die Immobilien rechtmäßiger Eigentümer aneignet.

Die Regierung Victor Ponta terrorisiert das Recht und die Gerechtigkeit, indem sie das fundamentale Recht auf Eigentum mit Füßen tritt. Der neue Gesetzentwurf der rumänischen Regierung, den sie aufgrund der Aufforderung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und des Europarates im März 2013 vorgelegt hat, ist unerhörter als alle bisherigen Lösungsmodelle und disqualifiziert Rumänien als Mitglied der europäischen Staatengemeinschaft.

Aus unserer eigenen schmerzlichen Erfahrung heraus fordern wir, dass Europa aufhört, rumänische Regierungen zu unterstützen, die seit 1945 – in ununterbrochener Kontinuität – Korruption begünstigen, Diebstahl fördern und infolge der Diskriminierung von Millionen unbescholtenen Staatsbürgern, große Menschenmassen aus ihrer Heimat vertrieben haben. Durch die Subventionierung der rumänischen Politk mit Steuergeldern mittel- und nordeuropäischer Staaten machen sich die Geberländer mitschuldig an der Zerstörung einer Kulturlandschaft, deren jahrhundertalte Tradition das friedliche Miteinander vieler Ethnien ist, deren Fortbestand aufgrund ärgster Rahmenbedingungen für das rumänische Staatsvolk in höchstem Maße gefährdet ist.

Üben Sie bitte entsprechenden Druck auf die rumänische Regierung aus, solange Sie die dafür benötigte Kraft haben! Retten Sie Europa, helfen Sie Rumänien, sich von der Korruption und dem Diktat des Unrechtes zu befreien!


Hochachtungsvoll

ResRo – Interessenvertretung Restitution in Rumänien e.V.
Karin Decker-That, Vorsitzende


Der vorliegende Brief wurde, – jeweils in deutscher, englischer oder rumänischer Version –, per E-Mail zur Kenntnisnahme an folgende Adressaten geschickt:

1. Die Institutionen der Europäischen Union: Europäisches Parlament (Brüssel), Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission

2. Die Deutsche Bundesregierung und den Bundestag, die Regierungen und Parlamente Frankreichs, Großbritanniens, Österreichs, der Niederlande und Luxemburgs, den Schweizer Nationalrat und Ständerat, Schwedens Siksdag, Finnlands Eduskunta, Dänemarks Folketing, Norwegens Storting, Belgiens Parlement fédéral und „last but not least“ das Parlamet und den Senat Rumäniens

3. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bukarest | Herrn Botschafter Andreas von Mettenheim

4. Den Nuntius des Vatikans, Botschaft Berlin

5. Die Botschaft des Souveränen Malteser Ritterordens

6. Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Bukarest | Deputy Chief of Mission Mr. Duane C. Butcher

7. Den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Herrn Barack Obama

8. Die Senatoren des 113ten US-Kongresses | Die Mitglieder des US-amerikanischen Repräsentantenhauses

9. Das Ministerratskomitee des Europarates

10. Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

11. Die Mitglieder des Europaparlaments

12. Die Vereinten Nationen | UNITED NATIONS, Secretary General Ban Ki-moon

13. O.S.C.E., Secretary General, Mr. Lamberto Zannier

14. Die Redaktion der Zeitung România Liberă | Herrn Chefredakteur Dan Cristian Turturică

15. Die Redaktion von Mediafax.ro

16. Die internationalen Medien (Presse, Rundfunkanstalten und Internetmagazine)